Aufenthaltsbestimmung
Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung umfasst die Tätigkeiten:
- Mietverträge abschließen und kündigen (§1907 BGB),
- polizeiliche An-, Ab- und Ummeldung,
- Falls nötig, freiheitsentziehende Unterbringungen in die Wege leiten (§1906 BGB).