Kai Hinrichs

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Was hat ein gesetzlicher Betreuer zu leisten?

Viele Betroffene und deren Angehörige sind der Ansicht, gesetzliche Betreuer seien zu einer intensiven persönlichen Betreuung ihrer Klienten verpflichtet. Auch von sogenannten „Professionellen“, wie Sachbearbeiter in Behörden oder Mitarbeiter sozialer Einrichtungen wird diese Ansicht vielfach geäußert.

Was muss ein Betreuer alles leisten?

Gemäß §1901 Absatz 1 BGB, umfasst eine gesetzliche Betreuung „alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten … rechtlich zu besorgen“. §1902 BGB ergänzt: „In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.“.

Was bedeutet das?

Stellvertretend für die zu betreuende Person, nimmt der Betreuer Termine bei Behörden, Gerichten oder anderen Einrichtungen wahr. Der Betreuer verhandelt auch mit Gläubigern, organisiert Dienstleister (Bsp. Pflegedienst), oder stellt notwendige Anträge.

„Bevor der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft“. (§1901 Absatz 3 BGB) Solche persönlichen Kontakte mit der zu betreuenden Person sind wichtig, damit der Betreuer persönliche Wünsche und Willen der zu betreuenden Person erfährt und respektieren kann. In dem dafür erforderlichen Umfang können diese Kontakte zwar regelmäß, jedoch individuell unterschiedlich häufig stattfinden.

Wo endet die Vertretung?

Der Tätigkeit eines Betreuers wird beispielsweise im Strafrecht, oder durch zeitliche Beschränkungen durch den Gesetzgeber Grenzen gesetzt.

Fazit:

Der gesetzliche Betreuer ist nicht im alltäglichen Leben der zu betreuenden Person präsent. Vielmehr organisiert er die Angelegenheiten des Betreuten hinter den Kulissen und überprüft, dass alles reibungslos abläuft.

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